Taylor Wessing

Taylor Wessing

Taylor Wessing gehört zu den führenden internationalen Kanzleien im Gesundheitswesen. Seit der ersten Stunde des Vergaberechts sind wir am Puls der Zeit und begleiten die gesetzlichen Entwicklungen in diesem so schnelllebigen wie komplexen europarechtsdominierten Rechtsgebiet.

Zu unseren Kernkompetenzen zählt die Begleitung von Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Leistungserbringern im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von (komplexen) Vergabeverfahren, Umstrukturierungs- und Privatisierungsmaßnahmen, dem Abschluss von Kooperationsverträgen, Vereinbarungen mit Krankenversicherungen sowie zu Themen des Outsourcings oder des Risikomanagements. Dabei berücksichtigen wir stets die aktuellen Anforderungen des jeweils einschlägigen Fachrechts ebenso wie politische Entwicklungen (derzeit: Krankenhauszukunftsgesetz) sowie die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere des EU-Beihilferechts, des öffentlichen Preisrechts und des Kommunalrechts.

Darüber hinaus konzipieren wir vergaberechtliche Compliance-Systeme, um eine rechtssichere Beschaffung insbesondere von Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Schließlich unterstützen wir Betreiber und Investoren bei der Errichtung, dem Betrieb, der Sanierung und Übernahme neuer und bestehender medizinischer Einrichtungen.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz stellen Bund und Länder Krankenhäusern über 4 Milliarden Euro bereit zur Investition in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit. Förderungsfähig sind vielfältige Vorhaben von der IT-Ausstattung der Notaufnahme über digitales Medikationsmanagement bis zum Aufbau von Telemedizin-Infrastruktur. Dabei werden die Kosten für räumliche, technische, informationstechnische und personelle Maßnahmen übernommen.

Um Rückforderungen zu vermeiden, müssen Empfänger von KHZG-Förderung einige Anforderungen erfüllen, wie Ausschreibungen nach dem Vergaberecht und die genaue Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Durch die enge Verzahnung von branchenspezifischer Expertise im Vergaberecht sowie dem IT- und Datenschutzrecht bietet Taylor Wessing Beratung aus einer Hand entlang des gesamten Vergabe- und Umsetzungsprozesses förderungsfähiger Vorhaben.

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Michael Brüggemann

Michael Brüggemann

Partner & Rechtsanwalt

Taylor Wessing Rechtsanwälte

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Oliver Klöck

Partner

Taylor Wessing Rechtsanwälte

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Dr. Andrea Sautter

Andrea Sautter

Senior Associate

Taylor Wessing Rechtsanwälte

Unsere Zeiten:

3.12. 11:30–12:30

Wir verwenden:

Webex

Bund und Länder stellen Krankenhäusern mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Mittel in Milliardenhöhe bereit, um Digitalisierung und IT-Sicherheit voranzutreiben. Bei der Ausschreibung förderungsfähiger Vorhaben müssen sich auch private und kirchliche Träger an das Vergaberecht halten sowie hohe datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen, um Rückforderungen zu vermeiden.

Wir laden Sie herzlich ein, alle rechtlichen Fragen rund um das KHZG mit uns zu diskutieren!

Wir danken allen Unterstützern

FAQ