Workshop I.III.A
Suspendierung des Vergaberechts durch die Corona-Pandemie: Die goldenen Monate sind vorbei! - Was geht noch?
Workshop I.III.A
Suspendierung des Vergaberechts durch die Corona-Pandemie: Die goldenen Monate sind vorbei! - Was geht noch?
Ende Januar 2020 hatte das Coronavirus Deutschland erreicht. Am 12.02.2020 waren 16 Menschen in Deutschland mit dem Virus infiziert, die alle isoliert wurden und in Behandlung kamen. Am 03.03.2020 wurde mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Gesundheit für die zentrale Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Bundesbehörden verantwortlich ist. Am 10.03.2020 wurden Großveranstaltungen verboten. Die Epidemie war da. Bund und Länder haben auch vergaberechtlich auf die Epidemie reagiert und substanzielle Lockerungen des Vergaberechts - teilweise zeitlich unbefristet - verfügt. Können diese Regelungen auch acht Monate nach dem Ausbruch der Pandemie noch genutzt werden? Flankierend haben Bund und Länder Vergabeerleichterungen mit dem Fokus auf die Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auf den Weg gebracht. Auch die Vergaberechtsprechung hat sich mit dem Spannungsfeld Vergaberecht und Pandemie befasst. Ziel des Workshops ist es, den Cocktail von vergaberechtlichen Regelungen komprimiert darzustellen und Handlungsempfehlungen für die nächsten Monate zu geben.