Dr. Vanessa Vollmar (Taylor Wessing)

Bild
2

Salary Partnerin und Fachanwältin für Medizinrecht

Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB

Vanessa Christin Vollmar ist Fachanwältin für Medizinrecht und auf die Beratung im stationären Gesundheitswesen spezialisiert. Sie betreut vor allem Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Pflegeheime sowie Investoren im stationären Gesundheitssektor.
Inhaltlich gehört neben der regulatorischen Begleitung von Transaktionen vor allem die rechtliche und strategische Beratung im regulatorischen Gesundheitsrecht zu ihrem Tagesgeschäft. Besondere Expertise besitzt Vanessa Christin Vollmar im Krankenhausrecht. Hier berät und vertritt sie Krankenhäuser und Krankenhausverbünde zu allen Fragen der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung. Auch die Gestaltung großvolumiger, häufig Sektorengrenzen übergreifender Kooperationen, einschließlich der dabei zu beachtenden Compliance-Anforderungen, sowie komplexe Fragen des Leistungserbringungsrechts zählen zu ihren Fokusthemen.
In ihrer aktuellen Beratungspraxis nimmt die Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern breiten Raum ein: So begleitet Vanessa Christin Vollmar derzeit zahlreiche Krankenhäuser deutschlandweit bei der Antragstellung und Umsetzung von Projekten zum Krankenhauszukunftsgesetz.
Nach ihrem Studium an der Universität Münster war Vanessa Christin Vollmar u. a. bei der Krankenhausgesellschaft NRW, der Hamburgischen Gesundheitsbehörde und dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf tätig. Seit 2011 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Bis August 2017 arbeitete sie bei zwei medizinrechtlich ausgerichteten Kanzleien in Bonn, bevor sie Anfang September 2017 das Healthcare-Team von Taylor Wessing verstärkte.
Vanessa Christin Vollmar wurde mit einer Arbeit zum Krankenhausplanungsrecht zur Dr. jur. promoviert. Sie hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht Fachbeiträge zum regulatorischen Gesundheitsrecht. Außerdem ist sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.