BEST-PRACTICE-DIALOG I.B.3

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Das vergaberechtliche Update: Keine Gleichbehandlung von Unternehmen aus Drittstaaten bei europaweiten Ausschreibungen

1. Dezember
16:4517:30
Raum Alexander von Humboldt

BEST-PRACTICE-DIALOG I.B.3

Das vergaberechtliche Update: Keine Gleichbehandlung von Unternehmen aus Drittstaaten bei europaweiten Ausschreibungen

Mit zwei sehr aktuellen Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof Wegmarken für den künftigen Umgang mit Angeboten von Bietern aus vergaberechtlich nicht mit der EU assoziierten Drittstaaten gesetzt. Solche Unternehmen haben demnach keinen Anspruch auf Teilnahme an europaweiten Ausschreibungen. Werden sie dennoch im Einzelfall zur Teilnahme zugelassen, so haben sie allerdings keine sich aus dem europäischen Vergaberecht ergebenden Bieterrechte. Auch weite Teile der Fachwelt haben sich angesichts der Klarheit der Worte des Gerichts die Augen gerieben. Was bedeutet das aber konkret gerade für die Beschaffung etwa komplexer Medizintechnik? Ist das das lang ersehnte Aus für Billigangebote aus Fernost oder anderen Teilen der Welt? Wie gehen Auftraggeber mit dieser Rechtsprechung in der täglichen Ausschreibungspraxis um? Und können EU-Bieter künftig verlangen, dass Anbieter aus solchen Drittländern sogar proaktiv ausgeschlossen werden? Fragen über Fragen. Wir ordnen die Thematik für Sie und geben Antworten.

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