II.II. Plenum am Morgen
Krankenhauszukunftsgesetz: Perspektiven und Chancen aus Sicht des Einkaufs
II.II. Plenum am Morgen
Krankenhauszukunftsgesetz: Perspektiven und Chancen aus Sicht des Einkaufs
Das angesichts der Covid-19-Pandemie jüngst verabschiedete Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) regelt die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Krankenhausbereich. Im Rahmen des KHZG stellt der Bund Fördermittel in Höhe von drei Milliarden Euro zur Verfügung, die Länder 1,3 Milliarden. Diese sollen für moderne Notfallkapazitäten und die Digitalisierung von Krankenhäusern verwendet werden. Krankenhausträger können ihren Förderbedarf bei den jeweiligen Ländern anmelden. Diese stellen dann bis zum 31. Dezember 2021 Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung, das den „Krankenhauszukunftsfonds“ verwaltet.
Einkauf und Logistik im Krankenhaus sind vom Krankenhauszukunftsgesetz (und vom Krankenhausfinanzierungsgesetz) besonders gefordert: Von den Beschaffungsmanagern wird erwartet, dass sie ihre Expertise als Einkaufs-Profis einbringen, wenn es darum geht, relevante Förderbereiche zu identifizieren. Sie sollen Konzepte entwickeln, die den digitalen Reifegrad steigern sowie das Krankenhauszukunftsgesetz-Beantragungsverfahren systematisieren und steuern.
Gleichzeitig sieht das Krankenhauszukunftsgesetz keinen Förderschwerpunkt vor, der explizit zum Ziel hat, die digitale Kompetenz von Einkauf und Logistik zu steigern. Dabei ist es gerade die Einkaufs- und Logistikfunktion, die über ein wertorientiertes Beschaffungsmanagement in Verbindung mit digitalisierten Entscheidungsprozessen zur Patientensicherheit beitragen kann.
Wie gelingt es dennoch, förderfähige Vorhaben zur Digitalisierung des Beschaffungsmanagements erfolgreich zu beantragen? Darüber tauschen sich Experten in dieser Online-Session aus und geben Tipps für die Beantragungsverfahren.